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Effektives Mahnwesen

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von der Mahnung bis zum Vollstreckungsbescheid

  • Dauer:
    1 Tag
  • Zielgruppe:
    Fach-/Führungskräfte aus Forderungsmanagement sowie Rechtsabteilungen
  • Vorkenntnisse:
    keine
  • Methode:
    Das nötige Know-how wird anhand von anschaulichen Beispielen vermittelt. Praxisnahe Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenübungen trainieren den Transfer von der Theorie zur Praxis und fördern so die intensive Auseinandersetzung mit dem Seminarthema. Die individuelle Bearbeitung von Fragen und Alltagsbeispielen der Seminarteilnehmer runden das Seminar ab. Bei Bedarf können Audio- und Videoanalyse zur Verhaltensoptimierung eingesetzt werden. Darüber hinaus steht den Seminarteilnehmern/innen eine online gestützte Seminarnachbearbeitung als Mittel der Transfersicherung zur Verfügung.
  • Typ:
    Öffentliches Seminar / Inhouse
  • Kursnummer:
    1010351
  • Download
    Anmeldeformular | AGB | Info-Broschüre
Themen:
Sie möchten gerne Ihre ausstehenden Forderungen verringern ohne erhöhte Kosten dafür zu bezahlen? Sie werden in diesem Seminar die Grundlagen der Zwangsvollstreckung kennenlernen. Am Ende des Seminars sind Sie in der Lage, die unterschiedlichen Anträge auf Pfändung ohne großen Kostenaufwand selbst zu erstellen.

Inhalte

A. Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid

Wo wird der Mahnbescheid beantragt? Was ist bei der Beantragung zwischen Einzelpersonen und Unternehmen zu beachten? Was bedeutet gesamtschuldnerisch? Worauf ist bei den Antragsgegnern zu achten. Muss die Forderung genauer bezeichnet werden? Worauf ist zu achten, wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben wird. Wann kann frühestens oder spätestens der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Was bedeutet Vollstreckungs-bescheid? Was kann mit dem Vollstreckungsbescheid unternommen werden.

B. Zwangsvollstreckung

Wo wird die Zwangsvollstreckung beantragt? Wer führt die Zwangsvollstreckung durch? Was ist der Unterschied zwischen Vollstreckung ins bewegliche und nicht bewegliche Vermögen. Welche Vollstreckungsmöglichkeiten gibt es. Was bedeutet eigentlich eidesstattliche Versicherung und Schuldnerverzeichnis. Wo bekomme ich einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis. Was kann ich unternehmen, wenn der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert. Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden. Gibt es die Möglichkeit bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit anwesend zu sein? Bekomme ich ein Pfändungsprotokoll? Was bedeutet fruchtlose Pfändung? Was bedeutet Pfändung bei Drittschuldnern?

Dozent:
Frau Katrin Herrmann ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und Finanzbuchhalterin. Seit 2004 ist Sie in den Bereichen Debitorenmanagement, Controlling und Buchhaltung selbständig tätig. Das effiziente Betreiben von offenen Forderungen gehört zu ihren täglichen Aufgaben. Weiterhin betreut und begleitet sie Existenzgründungen. Als Dozentin kann sie auf einen umfangreichen und zufriedenen Kundenstamm zurückblicken. Sie arbeitet gerade an ihrem ersten Buch zum Thema Forderungsmanagement.